2025
2026
2027
2028
2029

Politik 2020 - Grundrechte eingeschränkt

Das Jahr 2020 wurde weltweit beherrscht von einem zentralen Thema. Ein Virus namens Virus SARS CoV2 sorgte für große Angst und wirtschaftliche Unsicherheit. Die Politik hatte es nicht immer leicht, den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Damit die weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden konnte, mussten die Bürger zunehmend in ihren Grundrechten beschnitten werden. Bereits zu Beginn dieses unheilvollen Jahres beschränkte man die Versammlungsfreiheit, führte eine Meldepflicht für Erkrankte ein und rief die allgemeine Maskenpflicht ins Leben. Zudem wurden sämtliche Großveranstaltungen abgesagt und spezielle Hygienerichtlinien vorgegeben. Das öffentliche Leben kam immer mehr zum Erliegen.
Es blieb aber nicht nur bei den Folgen für den Einzelnen. Die komplette Weltwirtschaft litt unter den Folgen des hochgradig ansteckenden Virus. Allein in Deutschland sank das Bruttoinlandsprodukt auf ein Rekordtief. Die Politik musste also möglichst schnell und unkonventionell handeln.
Allein in Deutschland gab es aus diesem Grund diverse Gesetzesänderungen. Sie dienten hauptsächlich dazu, weitere wirtschaftliche Verluste zu verhindern oder Hilfestellungen zu geben.
Ein zentrales Thema war im Jahr 2020 auch die Kurzarbeit. Mit einem Gesetzentwurf vom 20. November 2020 verlängerte man die geänderten Regelungen und erleichterte somit die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen. Außerdem wurden die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte während der Kurzarbeit deutlich erweitert. Daneben profitierten besonders Arbeitgeber mit vielen krankheitsbedingten Ausfällen von der schnellen Hilfe.
Einige Unternehmer konnten ihr Geschäft aber auch mit Hilfe der Kurzarbeit nicht mehr retten. Leider bedeutete das auch für zahlreiche Arbeitnehmer den sozialen Abstieg. Um diesen etwas abzumildern, erhöhte die Regierung im Jahr 2020 den Regelsatz von Hartz IV.
Bereits im Januar 2020 wurde der Betrag für Singles auf 432 EUR und für Paare auf 389 EUR pro Person angehoben. Daneben verabschiedete die Bundesregierung neue Bemessungsgrenzen für soziale Abgaben. Das bedeutete am Beispiel der Rentenversicherung einen neuen Wert von 77.400 EUR in den neuen und 82.800 EUR in den restlichen Bundesländern.
Die Regierung erließ im Laufe der Monate zahlreiche Gesetzesänderungen, von denen längst nicht nur die großen Unternehmen profitierten. Auch Kleinunternehmer durften sich über eine neue Freigrenze für die sogenannte Umsatzsteuerbefreiung freuen. Ab dem 01.01.2020 stieg diese auf 22.000 EUR an.
Aber auch neue Rentner durften sich freuen, denn der Freibetrag sank um rund 2%.
Nicht jede dieser Gesetzesänderungen war ein direktes Ergebnis auf die weltweite Krise. Trotzdem versuchte die Regierung fortwährend, die Bedingungen an die neuen Geschehnisse anzupassen. Die große Kunst dabei war die richtige Balance. Die Bürger mussten zwar entlastet werden, aber die Wirtschaft durfte dadurch keinen noch größeren Schaden erleiden.
So fand die Diskussion über den gesetzlichen Mindestlohn im Jahr 2020 auch endlich ein Ende. Bereits vor der Pandemie hatte man immer wieder erfolglos darüber geredet. Die Einführung im Jahr 2020 war trotzdem keine allzu große Überraschung mehr. Der Mindestlohn wurde auf 9,35 EUR in der Stunde festgelegt und für Azubis einigte man sich auf einen Betrag von 515 EUR im ersten Lehrjahr.
Daneben durften sich die Bürger über ein paar kleine Steuererleichterungen freuen. Das betraf insbesondere Monatshygienartikel, E-Books sowie Fahrkarten.
Aber längst nicht alle Änderungen waren vorteilhaft. Im Jahr 2020 wurden Handel und Gastronomie dazu verpflichtet, Bons an die Kundschaft auszuhändigen. Das sollte in Verbindung mit speziellen Sicherheitseinrichtungen an den Kassen gegen Steuerbetrug helfen.

Die Menschen beschwerten sich über Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen. Dabei erließ man das Infektionsschutzgesetz bereits im Jahr 2000. Darin wurde festgelegt, inwieweit die Grundrechte (Versammlungsfreiheit, Recht auf körperliche Unversehrtheit etc.) der einzelnen Menschen zum Wohle der Gemeinschaft beschnitten werden dürfen. Das Coronavirus breitete sich so rasant aus, dass es um einen wichtigen Hinweis auf Covid-19 ergänzt werden musste. Auch wenn es noch weitere Maßnahmen in Zeiten der Pandemie gab, sind die genannten Änderungen ein guter Querschnitt dessen, was die Bundesregierung in dieser Zeit geleistet hat.