Geschichte der Rentenversicherung Versicherer

Als Teil des Sozialversicherungssystems ist es Aufgabe der Rentenversicherung, Berufstätige im Alter abzusichern. Daneben deckt sie Risiken verminderter Erwerbstätigkeit sowie die Hinterbliebenenrenten ab. 2014 bestand die Deutsche Rentenversicherung 125 Jahre.
Im Jahr 1889 waren in Deutschland einerseits rasante technisch-ökonomische Fortschritte und andererseits eine zunehmende Verarmung der Arbeiterschaft zu verzeichnen. Daraus entwickelte sich eine zunehmende Unzufriedenheit, die zunehmend radikale Züge anzunehmen drohte. Es war Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck, der diesen Strömungen mit der Einrichtung einer gesetzlichen Sozialversicherung begegnen wollte. So wurde die Einführung der gesetzlichen Invaliditäts- und Altersversicherung als Bestandteil der Sozialversicherung zu einem beachtlichen sozialpolitischen Meilenstein. Damit war der Grundstein des gesetzlichen Rentensystems gelegt, das in Deutschland bis dato ca. 50 Millionen Versicherte und etwa 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner absichert.
Im Jahr 1911 wurde ergänzend eine Rentenversicherung für Angestellte eingeführt. Ihr Leistungsspektrum konnte der versicherten Arbeiterschaft gegenüber besser ausgelegt werden, weil die Beiträge höher waren. Zur Zeit des Ersten Weltkriegs war die gesetzliche Rentenversicherung dann ersten Belastungsproben unterzogen worden, stiegen doch die Zahlen der fälligen Invaliden- und Witwenrenten sprunghaft an. Gleichzeitig zerstörten eine galoppierende Inflation, die Weltwirtschaftskrise von 1929 sowie Lohnkürzungen und um sich greifende Arbeitslosigkeit beachtliche Vermögensteile der Versicherung. Anfang der 1930er Jahre mussten folglich zunehmend finanzielle Reserven angegriffen werden.
In Nazideutschland wurde auch die Rentenversicherung gleichgeschaltet und das bis dahin gültige Selbstverwaltungsprinzip eliminiert. Wie in allen gesellschaftlichen Bereichen kam es zu Entlassungen politischer Gegner und jüdischer Beschäftigter. Rassistische, erbbiologische Kriterien dominierten die Gesundheitsmaßnahmen, rassistisch Verfolgten wurden sämtliche Ansprüche schrittweise und letztendlich in vollem Umfang entzogen.
Nach Kriegsende entwickelten sich die Sozialversicherungssysteme im Westen und im Osten Deutschlands verschieden. Während in der Bundesrepublik sowohl das gegliederte Sozialversicherungssystem als auch die Trennung zwischen Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung sowie die Selbstverwaltung wiederhergestellt wurden, kam es im Osten Deutschlands zur Bildung einer Einheitsversicherung, der zentralen Sozialversicherungsanstalt der DDR. In Westdeutschland wurden dagegen 1953 die ersten Sozialwahlen abgehalten. 1957 modernisierte hier eine Rentenreform die gesetzliche Rentenversicherung.


Im Jahr 1973 tangierte die Rezession als Folge der Ölkrise das Beitragsaufkommen negativ. Bestimmte Einsparungen wurden notwendig, um die Finanzen der Sozialversicherung zu konsolidieren. Gleichzeitig begann die gesamtgesellschaftliche Diskussion um die Finanzierbarkeit der Rente. Sinkende Geburtenraten, der Anstieg der allgemeinen Lebenserwartung und andere Trends verdeutlichten, dass mit zunehmendem Anteil älterer Menschen die Erwerbstätigenzahlen absinken. Auch der Ostblock und damit die DDR wurden von der internationalen Rezession nicht verschont - demnach kam es zu massiven Kürzungen von Rentenleistungen. Allerdings wurden Zusatz- und Sonderversorgungssysteme besonders für Mitglieder des DDR-Staatsapparats kontinuierlich ausgebaut.
Mit der Einheit gab es in ganz Deutschland wieder ein gegliedertes System, wobei DDR-Ansprüche in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik überführt wurden. Dabei stellte sich eine enorme Anpassungsfähigkeit des bestehenden umlagefinanzierten Rentensystems heraus.
Mit Beginn des neuen Jahrtausends wurde das seit den 1950er Jahren bestehende Leitbild einer den Lebensstandard vollumfänglich sichernden Funktion der Rentenversicherung modifiziert. Auf gesetzlicher Grundlage soll der Lebensstandard zusammen mit privater und betrieblicher Alterssicherung gesichert werden, wobei die gesetzliche Rente nach wie vor als wichtigste Säule funktioniert.
Die verschiedenen Rentenreformen machten die Rentenversicherung in Deutschland fit für die gesellschaftlichen Veränderungen. Auch zukünftig wird sie auf gesamtgesellschaftlich unterschiedliche Erfordernisse reagieren, um stets leistungsfähig zu sein.
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