Geschichte der Rentenversicherung
Versicherer
Als Teil des Sozialversicherungssystems ist es
Aufgabe der Rentenversicherung, Berufstätige im Alter
abzusichern. Daneben deckt sie Risiken verminderter
Erwerbstätigkeit sowie die Hinterbliebenenrenten ab.
2014 bestand die Deutsche Rentenversicherung 125 Jahre.
Im Jahr 1889 waren in Deutschland einerseits rasante
technisch-ökonomische Fortschritte und andererseits eine
zunehmende Verarmung der Arbeiterschaft zu verzeichnen.
Daraus entwickelte sich eine zunehmende Unzufriedenheit,
die zunehmend radikale Züge anzunehmen drohte. Es war
Reichskanzler
Fürst Otto von Bismarck, der diesen Strömungen
mit der Einrichtung einer gesetzlichen
Sozialversicherung begegnen wollte. So wurde die
Einführung der gesetzlichen Invaliditäts- und
Altersversicherung als Bestandteil der
Sozialversicherung zu einem beachtlichen
sozialpolitischen Meilenstein. Damit war der Grundstein
des gesetzlichen Rentensystems gelegt, das in
Deutschland bis dato ca. 50 Millionen Versicherte und
etwa 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner absichert.
Im Jahr 1911
wurde ergänzend eine Rentenversicherung für Angestellte
eingeführt. Ihr Leistungsspektrum konnte der
versicherten Arbeiterschaft gegenüber besser ausgelegt
werden, weil die Beiträge höher waren. Zur Zeit des
Ersten Weltkriegs war die gesetzliche Rentenversicherung
dann ersten Belastungsproben unterzogen worden, stiegen
doch die Zahlen der fälligen Invaliden- und Witwenrenten
sprunghaft an. Gleichzeitig zerstörten eine
galoppierende Inflation, die
Weltwirtschaftskrise
von 1929 sowie Lohnkürzungen und um sich
greifende
Arbeitslosigkeit beachtliche Vermögensteile der
Versicherung. Anfang der 1930er Jahre mussten folglich
zunehmend finanzielle Reserven angegriffen werden.
In Nazideutschland wurde auch die Rentenversicherung
gleichgeschaltet und das bis dahin gültige
Selbstverwaltungsprinzip eliminiert. Wie in allen
gesellschaftlichen Bereichen kam es zu Entlassungen
politischer Gegner und jüdischer Beschäftigter.
Rassistische, erbbiologische Kriterien dominierten die
Gesundheitsmaßnahmen, rassistisch Verfolgten wurden
sämtliche Ansprüche schrittweise und letztendlich in
vollem Umfang entzogen.
Nach Kriegsende entwickelten sich die
Sozialversicherungssysteme im Westen und im Osten
Deutschlands verschieden. Während in der Bundesrepublik
sowohl das gegliederte Sozialversicherungssystem als
auch die Trennung zwischen Angestellten- und
Arbeiterrentenversicherung sowie die Selbstverwaltung
wiederhergestellt wurden, kam es im
Osten Deutschlands
zur Bildung einer Einheitsversicherung, der zentralen
Sozialversicherungsanstalt der DDR. In Westdeutschland
wurden dagegen
1953 die ersten Sozialwahlen abgehalten.
1957 modernisierte hier eine Rentenreform die
gesetzliche Rentenversicherung.
Im Jahr 1973
tangierte die Rezession als Folge der Ölkrise das
Beitragsaufkommen negativ. Bestimmte Einsparungen wurden
notwendig, um die Finanzen der Sozialversicherung zu
konsolidieren. Gleichzeitig begann die
gesamtgesellschaftliche Diskussion um die
Finanzierbarkeit der Rente. Sinkende Geburtenraten, der
Anstieg der allgemeinen Lebenserwartung und andere
Trends verdeutlichten, dass mit zunehmendem Anteil
älterer Menschen die Erwerbstätigenzahlen absinken. Auch
der Ostblock und damit die DDR wurden von der
internationalen Rezession nicht verschont - demnach kam
es zu massiven Kürzungen von Rentenleistungen.
Allerdings wurden Zusatz- und Sonderversorgungssysteme
besonders für Mitglieder des DDR-Staatsapparats
kontinuierlich ausgebaut.
Mit der Einheit gab es in ganz Deutschland wieder ein
gegliedertes System, wobei DDR-Ansprüche in die
gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik
überführt wurden. Dabei stellte sich eine enorme
Anpassungsfähigkeit des bestehenden umlagefinanzierten
Rentensystems heraus.
Mit
Beginn des neuen
Jahrtausends wurde das seit den 1950er Jahren
bestehende Leitbild einer den Lebensstandard
vollumfänglich sichernden Funktion der
Rentenversicherung modifiziert. Auf gesetzlicher
Grundlage soll der Lebensstandard zusammen mit privater
und betrieblicher Alterssicherung gesichert werden,
wobei die gesetzliche Rente nach wie vor als wichtigste
Säule funktioniert.
Die verschiedenen Rentenreformen machten die
Rentenversicherung in Deutschland fit für die
gesellschaftlichen Veränderungen. Auch zukünftig wird
sie auf gesamtgesellschaftlich unterschiedliche
Erfordernisse reagieren, um stets leistungsfähig zu
sein.
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